Ärztliche Verordnung
Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Sprach-, Sprech-, oder Stimmstörung
zu vermuten ist, ist Ihr erster Ansprechpartner der Arzt.
Der untersuchende Arzt kann die medizinische Notwendigkeit einer logopädischen Heilbehandlung feststellen und eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech-, und Stimmstörungen ausstellen.